Beitrag #9
29.12.2015, 20:34
(29.12.2015, 20:00)Rea schrieb: Nachdem ich mir derzeit zusammenschreibe was ich nach der PÄ/VÄ direkt angehen muß, wißt ihr zufällig wie es sich mit Daueraufträgen in AT verhält wenn man den Namen beim Bankkonto ändert? Verfallen diese direkt oder läuft erstmal alles normal weiter? [hier gekürzt]
Diese Frage kann dir sicher deine Bank am schnellsten und zuverlässigsten beantworten.
Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass es auf die IBAN (bzw. die sonstigen SWIFT-Daten bei Auslandstransaktionen) ankommt. Die IBAN muss stimmen, die anderen Daten sind wahrscheinlich nur sekundär. Sonst müsste es jedesmal Probleme geben, wenn in einem Überweisungsauftrag ein Name falsch geschrieben ist, oder wenn die Kontobezeichnung nicht aufs Komma stimmt.
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