Beitrag #8
02.01.2016, 19:40
(02.01.2016, 02:07)Helllicious schrieb: Anstatt das erstemal zu zahlen,geht man zur Kirchensteuerstelle und sagt ihnen das man kein interesse hat(und füllt etwas aus^^)!Danach habe ich einmalig eine kleine Summe bezahlt(ist schon zu lange her um noch zu wissen wie viel)und das war es!Ich hatte meine seelige Ruhe vor ihnen und das war gut so und das hat sich bis heute nicht geändert^^!
Kirchenaustritt war das aber keiner.
Den kann man nämlich nur vor einer weltlichen Autorität namens Bezirksverwaltungsbehörde erklären. Weil religiöse Autoritäten regelmäßig der Meinung sind, dass man aus ihrem Verein gar nicht austreten kann (ohne dem Tod oder Schlimmerem geweiht zu sein).
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -