Beitrag #9
02.01.2016, 20:12
Zitat:Kirchenaustritt war das aber keiner.
Den kann man nämlich nur vor einer weltlichen Autorität namens Bezirksverwaltungsbehörde erklären. Weil religiöse Autoritäten regelmäßig der Meinung sind, dass man aus ihrem Verein gar nicht austreten kann (ohne dem Tod oder Schlimmerem geweiht zu sein).
Richtig!
Ist übrigens gratis und der Taufschein wird eingezogen. Wenigstens war das bei mir so.