Beitrag #13
03.01.2016, 23:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.01.2016, 23:59 von Fluid.)
Kirchenaustritt ist wohl Pflicht, wenn man mit dem Verein nicht einverstanden ist. Über die Kirche aufregen und sein Leben lang zahlen - das ist scheinheilig. Wer sich mit seiner Kirche identifiziert - auch in Ordnung.
Ich hab etwa 1 Jahr gewartet und gezahlt, und dabei auch einige Briefe mit der Kirche ausgetauscht, um zu klären warum ich zahlungspflichtiges Mitglied sein kann, obwohl ich nie etwas unterschrieben habe.
Grund ist: Das Kirchengesetz hat in Österreich auch weltlich Gesetzeskraft. Der Staat erkennt also die Regeln im Kirchenrecht an. Und im kirchlichen Gesetzblatt steht, dass man durch die Taufe rechtsgültig Mitglied wird - und dann zahlen muss sobald man Geld verdient.
Ich habe überhaupt nichts gegen Religionsgemeinschaften, wenn sie wie private Vereine organisiert sind und sich dem Rechtsstaat unterordnen müssen. Aber Kirchen die ihre eigenen (staatlich anerkannten) Gesetze haben? Staat und Religion sollten wirklich klar getrennt sein.
Den Kirchenaustritt erklärt man soweit ich weiss einfach gegenüber der BH, per Brief. Die Bestätigung gut aufheben, denn sonst kann die Kirche nach zB 10 Jahren kommen und für die letzten x Jahre Kirchenbeitrag fordern (wenn man den Austritt nicht beweisen kann). Solche Fälle gabs in Deutschland.
Infos:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/...20004.html
Man findet auch Musterformulare etc. über Google. Zahlen muss man bis zu dem Monat (inkl.) in dem man austritt. Wenn man also erst nach dem ersten Zahlschein austritt ist es zu spät und man muss zahlen.
Ich hab etwa 1 Jahr gewartet und gezahlt, und dabei auch einige Briefe mit der Kirche ausgetauscht, um zu klären warum ich zahlungspflichtiges Mitglied sein kann, obwohl ich nie etwas unterschrieben habe.
Grund ist: Das Kirchengesetz hat in Österreich auch weltlich Gesetzeskraft. Der Staat erkennt also die Regeln im Kirchenrecht an. Und im kirchlichen Gesetzblatt steht, dass man durch die Taufe rechtsgültig Mitglied wird - und dann zahlen muss sobald man Geld verdient.
Ich habe überhaupt nichts gegen Religionsgemeinschaften, wenn sie wie private Vereine organisiert sind und sich dem Rechtsstaat unterordnen müssen. Aber Kirchen die ihre eigenen (staatlich anerkannten) Gesetze haben? Staat und Religion sollten wirklich klar getrennt sein.
Den Kirchenaustritt erklärt man soweit ich weiss einfach gegenüber der BH, per Brief. Die Bestätigung gut aufheben, denn sonst kann die Kirche nach zB 10 Jahren kommen und für die letzten x Jahre Kirchenbeitrag fordern (wenn man den Austritt nicht beweisen kann). Solche Fälle gabs in Deutschland.
Infos:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/...20004.html
Man findet auch Musterformulare etc. über Google. Zahlen muss man bis zu dem Monat (inkl.) in dem man austritt. Wenn man also erst nach dem ersten Zahlschein austritt ist es zu spät und man muss zahlen.