Beitrag #13
10.01.2016, 22:10
So meinte ich es auch, denn "reine Schönheits-OPs" werden von den Krankenkassen nicht übernommen (somit auch keine Gutachten nötig) - und freilich sollten im T*-Fall auch diese OPs eher/tw/ganz zum Behandlungskatalog gehören, gar keine Frage...
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends