Beitrag #13
10.01.2016, 22:10
So meinte ich es auch, denn "reine Schönheits-OPs" werden von den Krankenkassen nicht übernommen (somit auch keine Gutachten nötig) - und freilich sollten im T*-Fall auch diese OPs eher/tw/ganz zum Behandlungskatalog gehören, gar keine Frage...
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