Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS?
RE: Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS?
Beitrag #4
(11.02.2016, 14:19)Mike-Tanja schrieb: Und mit dem Nachweis, sich "einzubilden" eine Frau zu sein (= Diagnose F-64.0), erreicht man gar nichts. Man müsste den Beweis erbringen, tatsächlich eine Frau zu sein, das heißt, die Voraussetzungen einer PÄ im urteilsrelevanten Zeitpunkt (also etwa im Zeitpunkt des Verbots, das Damenklo zu benützen) bereits erfüllt zu haben.

Wenn ich mich da mal in meinen Träumen weit aus dem Fenster lehnen darf, würde ich (für mich! ist mir klar dass das für andere Betroffene anders ist) behaupten, dass ich weder Mann noch Frau bin (und einen derartigen Einteilungszwang als nicht-notwendigen staatlichen Eingriff in mein Privatleben deklarieren). Aber belassen wir es mal beim "einfachen" Fall, nämlich dass die betroffene Person zB eine "Frau" wäre, d.h. die Voraussetzungen für PÄ erfüllt wären.

Zitat:Wenn du etwa bei Gericht - hier gelten im Zivilprozess (einschließlich Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) gesetzliche Beweislasten - die/den Vorsitzende/n eines Cga-Senats (arbeitsrechtliche Sache) mit dem Beweisantrag molestierst, einen Beweis darüber aufzunehmen, dass dein Geschlecht abweichend vom entsprechenden Urkundeninhalt zu lauten hat (Beweis der Unrichtigkeit einer öffentlichen Urkunde gemäß § 292 Abs. 2 ZPO),

Genau darum würd's mir gehen.

Zitat:dann hast du, unabhängig von der Relevanz der Frage für den Prozessgegenstand, jedenfalls mal die Gewissheit, dass Berufs- und Laienrichter/innen, je nach Souveränität und Gefühlslage, entweder die Stirn runzeln oder gehörig anzipft sind. Denn die merken sofort: das wird kein kurzer Prozess! Musst du den Beweis erbringen, dann könnte das bei Prozessverlust u.U. auch teuer werden, denn ohne Sachverständigengutachten wird kein Gericht so eine Feststellung treffen wollen. Und wer weiß, was die/der Sachverständige (die/den das Gericht auswählt!) dann sagt?

Ist mir klar, dass eine Person nicht über ihr eigenes Geschlecht urteilen darf. Das haben selbstverständlich Psychiater festzulegen (welche überhaupt in ihrer Autorität gleich nach dem Hl Stuhl anzusiedeln sind). Daher die Voraussetzung, dass sich die Meinungen der Sachenverständigen am aktuellen Wissensstand orientieren, der sich ja (sehr langsam und vorsichtig) der Lebensrealität annähert.

Dass die Justiz solche Entscheidungen nicht gerne treffen will, ist mir auch klar. Aber wie gesagt: alle nennenswerten Fortschritte in dem Bereich mussten bisher (höchst)gerichtlich erkämpft werden, da von der Politik hier wenig zu erwarten ist. Dass die betroffene Person reich sein oder finanzielle Unterstützung von anderen haben muss, ist auch klar. Recht bekommt man eben nur, wenn man auch Geld hat.

Zitat:So ein Beweis ist von einem österreichischen Gericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nie aufgenommen worden.

Zeit wär's Wink

Vielleicht, aber nur vielleicht darf man sich dann nach 10 Jahren und 10.000en EUR sogar auf das Porzellan seiner/ihrer Wahl setzen, ohne legale psychische/körperliche Gewalt dulden zu müssen.
Das Leben ist eine Komödie und wir sind die Clowns.
Zitat



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RE: Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS? - von j-unique - 11.02.2016, 14:35

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