Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS?
RE: Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS?
Beitrag #18
(11.02.2016, 14:35)j-unique schrieb: Wenn ich mich da mal in meinen Träumen weit aus dem Fenster lehnen darf, würde ich (für mich! ist mir klar dass das für andere Betroffene anders ist) behaupten, dass ich weder Mann noch Frau bin (und einen derartigen Einteilungszwang als nicht-notwendigen staatlichen Eingriff in mein Privatleben deklarieren). [hier gekürzt]

Ist mir klar, dass eine Person nicht über ihr eigenes Geschlecht urteilen darf. Das haben selbstverständlich Psychiater festzulegen (welche überhaupt in ihrer Autorität gleich nach dem Hl Stuhl anzusiedeln sind). Daher die Voraussetzung, dass sich die Meinungen der Sachenverständigen am aktuellen Wissensstand orientieren, der sich ja (sehr langsam und vorsichtig) der Lebensrealität annähert.

Dass die Justiz solche Entscheidungen nicht gerne treffen will, ist mir auch klar. [hier auch gekürzt]

Das Erstere (Aufbrechen der rechtlich festgelegten Gender-Dychotomie) wäre natürlich die Wurzelbehandlung einiger Übel.

Der Versuch wäre verfahrenstechnisch auch recht einfach. Es müsste sich nur jemand finden, die/der den Antrag stellt, dass die Eintragung seines/ihres Geschlechts in den Personenstandsregistern zu löschen ist/auf "neutrum" oder "bigender" zu lauten/zu unterbleiben hat. Der Antrag wird natürlich zwingend abgewiesen, und dann kann man im Rechtsmittelverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht (LVwG) bzw. direkt beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) seine grundrechtlichen Bedenken vortragen. Das heißt, man müsste darlegen, warum die Verpflichtung, sich einem Geschlecht zuordnen zu lassen, unsachlich und daher gleichheitswidrig ist. Wenn man den VfGH überzeugt, dann leitet er ja vielleicht ein Gesetzesprüfungsverfahren ein. Überzeugt man ihn dann noch mehr, hebt er vielleicht die entsprechende(n) Bestimmung(en) im PStG auf. Oder man versucht es direkt beim VfGH mit einem Individualantrag nach Art 140 Abs. 1 Z1 lit c) B-VG (in diesem Fall würde sich der VfGH aber wahrscheinlich mit einem kurzen Ablehnungsbeschluss aus der Affäre ziehen). Selbst wenn man, so wie ich, meint, dass das argumentierbar ist, gehen die Chancen dafür im wirklichen Leben gegen Null. Denn das würde weitere tiefgreifende Konsequenzen haben, da die Rechtsordnung immer noch vielfach am Geschlecht anknüpft (wann darf z.B. ein/e Nullgender/Bigender in Pension gehen?), und das Ganze würde außerdem einen mordsmäßigen politischen Wirbel verursachen, den der VfGH erfahrungsgemäß eher scheut.

Und Vorsicht, Wünsche können in Erfüllung gehen und ungewollte Konsequenzen haben! So könnte jemand anschließend auf die Idee kommen, wenn schon drei Geschlechtsrollen, dann sollen "Mann" und "Frau" eben den wahren, echten Cis-Gendern Rolleyes vorbehalten sein, und "Trans" kommt dann in die dritte Schublade, oder zumindest sollen alle MzF mit Zipfel (= Non-OP) dann gefälligst nicht mehr in die Schachtel mit den rosa Babysachen (= Frau). Undecided

Wenn man das Schachbrett breiter macht, ändert man eben auch den Verlauf des Spiels und macht es unkalkulierbar.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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RE: Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS? - von Mike-Tanja - 23.02.2016, 10:26

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