Beitrag #4
15.03.2016, 12:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.03.2016, 12:20 von j-unique.)
Wie ist das mit
Bei letzterem hab ich sowieso wenig Hoffnung.
Die LStR 2002 (auf die die aktuellen EStR bzgl außergewöhnlicher Belastung verweisen) dazu:
D.h. auch keine Chance bzgl Logopädie? Dann komm ich wahrscheinlich sowieso nicht auf die Selbstbehaltsgrenze und kann's gleich weglassen…
- Logopädie (nicht explizit ärztlich verordnet)
- Epilation
Bei letzterem hab ich sowieso wenig Hoffnung.
Die LStR 2002 (auf die die aktuellen EStR bzgl außergewöhnlicher Belastung verweisen) dazu:
LStR 2002 schrieb:Aufwendungen für Behandlungsleistungen durch nichtärztliches Personal (zB Physiotherapeuten) sind grundsätzlich nur dann als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn diese Leistungen ärztlich verschrieben oder die Kosten teilweise von der Sozialversicherung ersetzt werden.
D.h. auch keine Chance bzgl Logopädie? Dann komm ich wahrscheinlich sowieso nicht auf die Selbstbehaltsgrenze und kann's gleich weglassen…
Das Leben ist eine Komödie und wir sind die Clowns.