Steuerausgleich und Honorarnoten
RE: Steuerausgleich und Honorarnoten
Beitrag #6
Danke, ich glaub ich werd's probieren, Logo+Psycho+Epi fallen ja schon ins Gewicht. Von der Epi hab ich leider sowieso nur eine Rechnung aufgehoben, und die Logo hätt ich ohne die "Krankheit" nie gebraucht/gemacht. Natürlich könnte man an der "Zwangsläufigkeit" zweifeln, aber interpretiere laienhafterweise mal die zB in VwGH 91/14/0243 geforderte "weite Auslegung" des §34 in diese Richtung Wink
Das Leben ist eine Komödie und wir sind die Clowns.
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RE: Steuerausgleich und Honorarnoten - von j-unique - 15.03.2016, 14:18

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