Beitrag #8
15.03.2016, 15:57
(15.03.2016, 15:27)Bonita schrieb: Naja, einen PC am Anfang der 1990er wegen vermehrtem Schriftverkehr aufgrund der chron kranken Tochter absetzen zu wollen kann man nicht 1:1 mit den Behandlungskosten bei Transsexualität vergleichen, weder damals noch heute ;-)
Psst… :p
Die Rechtslage in Bezug auf außergewöhnliche Belastungen hat sich seitdem ja nicht geändert, und weit auslegen heißt für mich weit auslegen … aber man könnte natürlich auch ein 370 EUR-Werk kaufen, um (vielleicht) zu erfahren, was Krankheitskosten sind ^^
Ich glaub da riskiere ich das lieber
Das Leben ist eine Komödie und wir sind die Clowns.