Beitrag #18
25.04.2016, 14:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.04.2016, 19:36 von Mike-Tanja.
Bearbeitungsgrund: Tippfehler korrigiert
)
(25.04.2016, 13:24)j-unique schrieb:Die allgemein anerkannte und vielfach praktizierte Form der Behandlung von Gender-Dysphorie am Körper mit den Mitteln der Chirurgie ist eben die gaOP.Zitat:Aber der Konnex zur Heilbehandlung und damit zur Sittenkonformität ist bei einer Orchiektomie dünner als bei einer gaOP.
Worauf stützt sich diese Aussage? [hier gekürzt]
In einer idealen, von den Prinzipien der Vernunft und Selbstverantwortung regierten Welt hätte ich nicht das geringste Problem damit, dass ein erwachsener, handlungsfähiger und über die Folgen aufgeklärter Mensch wirksam über jeden Teil seines Körper verfügen darf.
Aber strafrechtliche Beschränkungen dieses Rechts wie § 90 Abs. 1 und 3 StGB dürfen nicht stur aus der Perspektive "Ich Transgender, Cis-Menschen Feinde!"

Ich sage nur, dass die Reichweite dieser Bestimmung noch nie ausgetestet worden ist. Und keine Ärztin und kein Arzt möchte sich wohl ohne Not auf einen Versuch einlassen. Meiner Meinung nach muss die Anwendung der Bestimmung, wie schon gesagt, auf Fälle von "eindeutig lustfeindlichen" Eingriffen beschränkt bleiben (und auch da gibt's eine Menge heikler Fragen, ich sage nur: religiös motivierte Penisbeschneidung bei Buben im Judentum und Islam). Daher ist die gaOP weiterhin legal (weil nicht per se lustfeindlich und eine anerkannte medizinische Behandlung). Der für die Orchiektomie verbleibende "Grauzonen-Rest" ist die Frage, ob sie eine anerkannte Behandlung bei F-64.0 ist. Bei letzterem muss ich passen bzw. kann meinen schon gebrachten Argumenten nichts hinzufügen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe!
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