Beitrag #1
29.04.2016, 09:19
Hallo!
Ich hatte vor einem Jahr eine Hormonbehandlung begonnen, diese aber aufgrund von unabsehbaren Ereignissen (gesundheitlichen und familiären), auf die ich hier nicht weiter eingehen will, eine Zeitlang unterbrochen.
Ob das die richtige oder falsche Entscheidung war, sei dahingestellt. Es ist nun einmal so passiert.
Nun möchte ich jedoch mit der Behandlung weitermachen.
Weiß jemand von euch, ob ich auch neue Stellungnahmen und Gutachten brauche (nach den neuen Empfehlungen sind die Stellungnahmen ja nur mehr 12 Monate gültig), wenn die Hormone schon einmal von der Krankenkasse bewilligt wurden?
Die Stellungnahmen von Psychiater und Psychotherapeut sind noch gültig, das Gutachten von der klinisch-psychologischen Diagnostik ist jedoch schon 1,5 Jahre alt.
Ich hatte vor einem Jahr eine Hormonbehandlung begonnen, diese aber aufgrund von unabsehbaren Ereignissen (gesundheitlichen und familiären), auf die ich hier nicht weiter eingehen will, eine Zeitlang unterbrochen.
Ob das die richtige oder falsche Entscheidung war, sei dahingestellt. Es ist nun einmal so passiert.
Nun möchte ich jedoch mit der Behandlung weitermachen.
Weiß jemand von euch, ob ich auch neue Stellungnahmen und Gutachten brauche (nach den neuen Empfehlungen sind die Stellungnahmen ja nur mehr 12 Monate gültig), wenn die Hormone schon einmal von der Krankenkasse bewilligt wurden?
Die Stellungnahmen von Psychiater und Psychotherapeut sind noch gültig, das Gutachten von der klinisch-psychologischen Diagnostik ist jedoch schon 1,5 Jahre alt.