Beitrag #18
01.06.2016, 21:12
(01.06.2016, 11:29)j-unique schrieb:Nur dass die gesetzlichen Krankenversicherungsträger da kein Ermessen haben. Sie dürfen nur die Leistungen erbringen, die im Gesetz vorgesehen sind. "Mutterschaft" ist ein eigener Versicherungsfall, weitere (Haupt-) Fälle der Pflichtleistung (§ 117, 120 und 120a ASVG) sind:(01.06.2016, 10:37)Gundel Gaukeley schrieb: Wenns keine Krankheit ist, wird die KraKa dann noch zahlen?
Zahlen Kassen für Geburten?
Man könnte es auch als Präventionsleistung deklarieren (gegen Depression, in Folge Arbeitsunfähigkeit usw.). Und arbeitsunfähige Leute will niemand.
Außerdem gibt es verschiedene Arten von Krankheiten. Es muss ja nicht gleich eine Geisteskrankheit sein, sondern könnte unter "sonstige Umstände, die medizinsche Betreuung erfordern" klassifiziert werden (wenn ich das richtig verstanden habe, ist das für den ICD 11 so geplant).
Alles eine Frage des Wollens…
- Früherkennung,
- Krankheit,
- Arbeitsunfähigkeit in Folge Krankheit und
- Organspende.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -