Beitrag #28
03.06.2016, 17:59
(02.06.2016, 14:37)Eva_Tg schrieb: Ich persönlich fand es nicht schlecht noch mal die Meinung und Einschätzung von zwei weiteren Psychiatern zu hören. Dabei habe ich tatsächlich noch was dazu gelernt. Aber für viele scheint das ja ein Unding zu sein, dass man irgendwo nochmal eine neue Erkenntnis gewinnt.Du scheinst ja inzwischen positivere Erfahrungen mit der deutschen TSG-Gerichtsbarkeit ("diesem juristischen Mach(t)werk") gemacht zu haben, als ältere Äußerungen (z.B. PID: 53347) vermuten ließen. Freut mich für dich!
Wie dem auch sei, man kann auch einen Nutzen aus den Gutachten ziehen. [hier gekürzt]
Die Idee der gesetzlichen Regelung finde ich auch nicht schlecht, weil sie nämlich Rechtssicherheit bietet. Ich brauche vor keinem Bürokraten buckeln, ich halte denen den Gerichtsbeschluss unter die Nase und die befolgen das sofort. [hier gekürzt]
Ja, zuerst ärgert man sich über was und möchte das weghaben, später - auf der sicheren Seite - gönnt man den folgenden Generationen die Erleichterungen nicht ("Da sollen die ruhig auch durch, dann lernen die wenigstens was! ) So reden dann die Alten (also meine Generation +) im Wirtshaus oder in der Konditorei blöd umadum.
Zurück zum Thema: Auf die Frage der PÄ wird eine Streichung von TG-Diagnosen wohl weder in Österreich noch in Deutschland (und schon gar nicht in Dänemark) Einfluss haben. Der Knackpunkt ist die Frage der Kostentragung durch die Sozialversicherungen, eine kleine aber wohl nicht ernsthafte Unschärfe sehe ich eventuell auch bei der gaOP (Stichwort: Wirksamkeit der Einwilligung in den Eingriff), sollte es irgendwann einmal gar keine medizinische Diagnose mehr geben, die auf Trans-Menschen passt.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -