Beitrag #67
14.06.2016, 12:06
Hmmm ... dann muß ich zukünftig nicht nur auf der Damentoilette höllisch aufpassen, sondern auch wenn ich mit dem Rad an einer Autokolonne vorbeifahre, die gerade im Ampelstau steht. Mein Recht, dies zu tun, ist kein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht und könnte daher bei einzelnen Autofahrern ein berechtigtes Ärgernis hervorrufen. Schlimmer noch, wenn da ein Polizist gerade mit seinem Streifenwagen in der Kolonne steht, dann brauche ich bei keinem Autofahrer ein berechtigtes Ärgernis mehr hervorrufen, sondern die Geeignetheit meines Verhaltens dies potenziell hervorzurufen genügt schon für die Verwaltungsübertretung.
Ich darf mit dem Rennrad übrigens auf der Straße fahren und tue das sehr intensiv, aber auch das ist kein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht und könnte bei Autofahrern nicht nur Ärgernis, sondern ein verwaltungsstrafbewehrtes berechtigtes Ärgernis sein. Wieder verloren und bis zu 500,- Euro ärmer. Wiederholungstäter werden sicher noch härter bestraft!
Je länger ich über die Novelle des SPG nachdenke, umso mehr gruselt es mich! Auf der Damentoilette habe ich da eigentlich sogar weniger Angst.
LG
Julia
Ich darf mit dem Rennrad übrigens auf der Straße fahren und tue das sehr intensiv, aber auch das ist kein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht und könnte bei Autofahrern nicht nur Ärgernis, sondern ein verwaltungsstrafbewehrtes berechtigtes Ärgernis sein. Wieder verloren und bis zu 500,- Euro ärmer. Wiederholungstäter werden sicher noch härter bestraft!
Je länger ich über die Novelle des SPG nachdenke, umso mehr gruselt es mich! Auf der Damentoilette habe ich da eigentlich sogar weniger Angst.
LG
Julia