Beitrag #3
21.06.2016, 20:05
(21.06.2016, 13:15)j-unique schrieb: [hier gekürzt]Vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich wird das wohl nicht glücken. Der beschwerdeführende IS-Mensch hat zwar Recht, wenn er sagt, dass das Personenstandsgesetz 2013 (PStG 2013) nicht ausdrücklich vorschreibt, dass es nur zwei Geschlechter gibt, das ist aber meines Erachtens nur deswegen so, weil das Gesetz diese Dichotomie (scharfe Zweiteilung) in der ganzen österreichischen Rechtsordnung als gegeben voraussetzt.
Man darf gespannt sein, ob es die Justiz für rechtlich möglich erachtet, dass es nicht-binäre Menschen gibt. Falls ja: vielleicht wäre das ja sogar für Menschen mit einem "eindeutigen Geburtsgeschlecht" denkmöglich? Aber ich will mal nicht ins Träumen geraten …
Andernfalls hätte der Gesetzgeber nämlich auch festgelegt, ob und wen intersexuelle Menschen heiraten können, oder ob sie sich verpartnern müssen, und wann sie in Pension gehen können. Alles offene Fragen, wenn es kein blaues oder rosa Strampelhoserl gibt!
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -