Beitrag #146
01.07.2016, 14:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.07.2016, 14:38 von iris_evenstar.)
(29.06.2016, 15:38)Maybee schrieb: @Iris_evenstar Das Thema Europageltung finde ich äußerst interessant, konntest du in dieser Sache Ergebnisse erzielen und damit deine Ansprüche geltend machen?
Mittlerweile bin ich durch verschiedenste Instanzen und Beschwerdestellen (im In- und Ausland) durch - ohne Erfolg. Der rechtliche Konsens soweit ist, dass die KK nicht verpflichtet ist, die beste Methode zu bezahlen, wenn diese nur im Ausland verfügbar ist. Es gibt im EU-PMG eine Ausnahme von der Genehmigung bei bloßem Vorliegen einer anderen, aber "ebenso wirksamen" Behandlung im Herkunftsstaat. Die Behandlungsmethoden, die in Ö zu meiner Zeit verfügbar waren, werden im Zuge dieser Argumentation als adäquat angesehen. Ausständig ist noch eine Antwort auf meine Beschwerde bei der europäischen Kommission selbst, aber ich gehe davon aus, dass auch diese negativ ausfallen wird.
Wenn man die OP in München nicht bezahlen kann/will, würde ich mittlerweile empfehlen, sich Dr. Schrögendorfer und seine Methode genauer anzusehen. Im Gegensatz zur Situation von 2014 arbeitet er jetzt angeblich vollständig nach der Methode von Dr. Schaff. Wenn das stimmt, hat man sowieso keine argumentative Basis bei der KK.
*** Bitte keine Anfragen mehr bezüglich OP-Bilder von Dr. Schaff. Ich versende diese schon lange nicht mehr. Vielen Dank! ***