Beitrag #2
04.07.2016, 19:26
Die Diagnose steht in der Stellungnahme schon drin, auch ob HRT etc. bewilligt wird oder nicht. Wie ausführlich der Befund ist hängt vom Therapeuten ab, bei mir nur ein paar Zeilen. Wie Diagnose F64.0 also TS, dass ich schon als Mädchen lebte und nix gegen HRT einzuwenden ist. So in etwa. In der Hormonamb. bzw. der Psychiater für das GA erstellt ja auch noch Diagnosen und Tests. In der KK scheint halt auf bei mir zumindest dass ich wegen TS in Behandlung bin. Schweigepflicht haben die natürlich, er darf es nicht einfach so rumerzählen und schon gar nicht in Zúsammenhang mit deinen Daten. Das unterliegt der Schweigepflicht, ich arbeite selber im KH. Ist allgemein so. Die KK hat bestimmt gewissen Einblick warum die Behandlung aber wie weit der ist kann ich natürlich nicht sagen.
LG Ann Lie
LG Ann Lie