Schweigepflicht was sehn die bei der KK
RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK
Beitrag #6
Tja, die Krankenkasse wird nicht unbedingt viel erfahren, andere hingegen schon.
In der Indikation zur HRT wird der Therapeut ausführlich Stellung beziehen und den Fall schildern.
Außerdem wird das Gericht und die Gutachter für die PÄ eine ausführliche Stellungnahme des Therapeuten erwarten.
Das alles landet natürlich in den Gerichtsakten, zusammen mit den Gutachten.

Die Richter und die Gutachter können übrigens auch Fragen zur Sexuallität stellen, die wollen sich ein Gesamtbild machen und das gehört mit dazu. Also wenn du damit ein Problem hast und diesen Weg gehe willst, werden werden sich wohl Konflikte abzeichnen.

Also einer meiner Gutachter war Therapeut und Sexual-Wissenschaftler, sowie ehenmaliger Leiter der forensischen Psychatrie des UKE. Der ging schon sehr ins Detail und die Details hat er auch teilweise im Gutachten niedergeschrieben. Ich habe keine Probleme darüber zu reden und das andere sowas lesen können, stört mich auch nicht.
Aber sowas sollte man schon bedenken, dass sowas alles auf einen zukommen kann. Wer diesen Weg geht, muss damit rechnen, einige Dinge sehr ausführlich und mehrmals zu erklären.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
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RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK - von Ann Lie - 04.07.2016, 19:26
RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK - von Ann Lie - 04.07.2016, 20:12
RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK - von Eva_Tg - 04.07.2016, 20:52
RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK - von Ann Lie - 04.07.2016, 20:55
RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK - von Ann Lie - 05.07.2016, 04:30

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