Beitrag #7
04.07.2016, 20:55
Nein gewöhnlich werden Gespräche nicht weitergeleitet, das dürfen die gar nicht weil der Inhalt ja die Kasse nix angeht. Den Befund kriegst ja selber auch und kannst ihn auch anfordern, ist Patientenrecht. Einzig weiterleiten dürfte er, hat aber nix mit KK zu tun, bei Eigen (Suizid) und Fremdgefährdung. In dem Fall als Einweisung. Das sind Ausnahmen, ist bei reiner TS Behandlung wenn nicht jemand in akuter Krise ist eh nicht der Fall.
LG Ann Lie
LG Ann Lie