Beitrag #20
08.07.2016, 18:34
(06.07.2016, 15:51)Bonita schrieb: Na gut, ich versuchs halt auch mal, vielleicht kannst Du ja damit etwas anfangen:Jein.
Grundsätzlich dürften Krankenkassen nur die jeweiligen Diagnosen (also zB Transsexualität) erhalten, mehr benötigen die auch nicht für die gesetzlich vorgesehenen Zahlungen;
[hier gekürzt]
In Österreich möchten einzelne Träger der Sozialen Krankenversicherung da schon deutlich mehr wissen als die Diagnose nach ICD-10. Dazu gibt's Formulare für Kostenerstattung/Zuschüsse, die die/der Psychotherapeut/in gemeinsam mit der/dem Patientin/Patienten ausfüllen und unterschreiben muss, sonst gibt's nix. Einige hier kennen das vermutlich. Die Praxis scheint nicht ganz einheitlich zu sein. Und die Rechtmäßigkeit ist nicht unumstritten.
Keine Ahnung, wie das in Deutschland ist.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -