Beitrag #8
10.10.2016, 22:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.10.2016, 09:33 von Mike-Tanja.
Bearbeitungsgrund: Satzzeichen korrigiert
)
(10.10.2016, 15:18)j-unique schrieb: http://derstandard.at/2000045661483/Geri...chlecht-ab
Na bitte, hätt mich auch gewundert. Mann oder Frau, was anderes gibt's nicht!
Ich muss eingestehen: Wäre ich die Richterin oder der Richter des LVwG OÖ gewesen, ich hätte wahrscheinlich dieselbe Entscheidung getroffen (LVwG-750369/5/MZ/MR). Weil ich mich an das Gesetz gebunden fühlen würde, und die Auslegung des Gesetzes, die besagt, dass der (einfache) Gesetzgeber rechtlich zwei binäre, alternativlose Geschlechtsrollen angeordnet hat, nur sehr schwer und auf sehr abstrakter, verfassungsmäßiger Rechtsebene zu widerlegen ist. Selbst bei Erfüllung der Bedingung, dass die Intersexualität klar erwiesen ist, könnte man noch sagen, dass es ist nicht unsachlich ist, in so einem Fall eine Wahl zwischen "w" und "m" zu verlangen. Richter dürfen nicht einfach die Gesetze umschreiben, so schwer das manchmal auch ist.
Ich rechne damit, dass die Entscheidung jetzt beim Verfassungsgerichtshof angefochten wird. Das wird schon mal spannend. Und falls der das Erkenntnis des LVwG OÖ hält - wovon ich ausgehen würde-, dann geht's wahrscheinlich, nach vielleicht einem kleinen Abstecher zum Verwaltungsgerichtshof, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg. Und dort war Rechtsanwalt Dr. G, der Vertreter des Beschwerdeführers, schon einige Male erfolgreich. Am Ende könnte die europaweit verbindliche Entscheidung stehen, wonach eine gender-binäre Rechtsordnung mit Art 8 EMRK nicht in Einklang zu bringen ist.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -