Beitrag #9
20.12.2016, 18:43
Aufrufe zur Gewalt als auch Morddrohungen sind rechtlich strafbar.
Soweit ich den Ausgangspost verstehe, geht es nicht darum, die Social-Media's zu einem rechtsfreien Raum zu erklären.
Sondern darum, ob jemand (in dem Fall die Betreiber) das Recht dazu haben, sich als moralische Institution zu erheben bzw. sie sogar darum gebeten werden...
Die Gesetzgebung bzw. DER rechtliche Rahmen beruht auf der Verfassung und mir fällt auf die Schnelle nichts ein, was besser geeignet wäre als Maßstab. Was natürlich nicht heißen soll, daß das Recht perfekt ist, so wie es ist.
Na mal gucken, vielleicht hab ich ja was mißverstanden.
Soweit ich den Ausgangspost verstehe, geht es nicht darum, die Social-Media's zu einem rechtsfreien Raum zu erklären.
Sondern darum, ob jemand (in dem Fall die Betreiber) das Recht dazu haben, sich als moralische Institution zu erheben bzw. sie sogar darum gebeten werden...
Die Gesetzgebung bzw. DER rechtliche Rahmen beruht auf der Verfassung und mir fällt auf die Schnelle nichts ein, was besser geeignet wäre als Maßstab. Was natürlich nicht heißen soll, daß das Recht perfekt ist, so wie es ist.

Na mal gucken, vielleicht hab ich ja was mißverstanden.

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"Gender/Sex Identity" oder auch:
"Die Geschichte vom Regenbogen, der dachte, er wäre ein Halbkreis...."
Inter/Nonbinary?
pbs.twimg.com/media/DSkEWChWAAAu-FQ.jpg
"Gender/Sex Identity" oder auch:
"Die Geschichte vom Regenbogen, der dachte, er wäre ein Halbkreis...."
Inter/Nonbinary?
pbs.twimg.com/media/DSkEWChWAAAu-FQ.jpg