Beitrag #18
15.01.2017, 18:54
(28.12.2016, 23:47)Ben1971 schrieb: Hei Leute, steh einfach komplett auf´m Schlauch.
Ich habe schon auf diversen TG Seiten vom Alltagstest gelesen, was damit aber im KONKRETEN damit gemeint ist, hab ich nicht so ganz verstanden.
[hier gekürzt]
Wie andere schon geschrieben haben, gibt es in Österreich keinerlei Vorschrift (weder rechtlicher noch fachlicher Natur, letzteres meint etwa Behandlungsrichtlinien für Ärztinnen/Ärzte und Therapeut/inn/en), die einen "Alltagstest" fordert.
Für eine Personenstandsänderung müssen rechtlich (laut VwGH 27.2.2009, VwSlg 17640 A/2009) folgende sozialen und medizinischen Komponenten erwiesen sein:
- Zugehörigkeitsgefühl zum Nicht-Geburtsgeschlecht;
- Nachweis, dass sich daran voraussichtlich nichts ändern wird;
- "geschlechtskorrigierende" Maßnahmen (aber keine zwingende gaOP);
- deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des Nicht-Geburtsgeschlechts.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -