Beitrag #24
16.01.2017, 20:23
(16.01.2017, 15:08)Ирина schrieb:Rein rechtlich gibt es nur "Mann" oder "Frau", andere Geschlechtsbeurkundungen sind nicht vorgesehen.(16.01.2017, 10:57)j-unique schrieb: Genau genommen "des anderen Geschlechts", oder? Gibt ja nur 2 MöglichkeitenAber was ist, wenn man etwa gender-fluid oder non-binary ist, bzw. sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht/Erscheinungsbild zugehörig fühlt? Wie geht man in Österreich damit um? Oder hat man hier dann direkt die Arschkarte gezogen?
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