Beitrag #94
21.03.2017, 20:01
(21.03.2017, 11:48)S4R4h schrieb: Das stimmt zwar, aber soweit ich weiß heißts so dass wir ein Recht auf die fortschrittlichste Methode oder so haben, daher wurde ja schon das Ausland gezahlt in der Vergangenheit, als es 'nur' die PI in Österreich gab. [hier gekürzt]Ich fürchte, es gilt immer noch das, was der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil vom 5.11.1996, SZ 69/248 formuliert hat:
Zitat:Solange der Krankenversicherungsträger im Inland eine zweckmäßige und ausreichende Krankenbehandlung zur Verfügung stellt, hat er seiner Verpflichtung zur Sachleistungsvorsorge entsprochen und besteht daher diesfalls kein Anspruch auf Ersatz der tatsächlichen Kosten einer medizinisch gleichwertigen, allenfalls auch aufwendigeren Therapie im Ausland.Das müsste man einmal knacken, bevor es Chancen auf den Ersatz der Kosten einer Suporn-gaOP gibt.
Etwas anders sieht es bei Krankenbehandlungen im EU- bzw. EWR-Ausland (eventuell auch in der Schweiz) aus, da hier eine erweiterte Wahlfreiheit der Sozialversicherten auf Grund von EU-Rechtsakten besteht.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -