Beitrag #100
22.03.2017, 13:46
(22.03.2017, 09:48)S4R4h schrieb: [hier gekürzt]Fragt sich aber, welche Behandlungsmethode als Maßstab für "gleichwertig" dient. Klar erscheint mir nur, dass Spitzenmedizin (der "beste Arzt") nicht der gesetzliche Maßstab ist.
(@Mike-Tanja) Und das ist glaub ich der springende Punkt für die Kassen, dass jetzt der Dr. SChrögendorfer eine gleichwertige Behandlung anbietet - Wenn man in Österr. nur die PI bekommen täte, könnte man ja argumentieren dass die Behandlung hierzulande nicht gleichwertig ist.
[hier auch gekürzt]
Gefordert ist (Unterstreichung von mir)
Zitat:eine zweckmäßige und ausreichende Krankenbehandlungnicht weniger, aber auch nicht mehr. Meines Wissens gibt es keine einheitliche wissenschaftliche Meinung zur Frage, was bei einer gaOP "Stand der Wissenschaft" bzw. der "ärztlich-chirurgischen Kunst" ist. Penile Inversion, Suporn-Methode, Schaff-Variante...? Ich vermute, würde man eine/n Gerichtssachverständige/n befragen, wäre die Antwort: "Ist alles Stand der Wissenschaft und der ärztlichen Kunst, hat jeweils, auch abhängig von der Patientin, Vor- und Nachteile." Damit hätte man schon verloren, weil damit der Beweis erbracht wäre, dass Angel & Schrögendorfer eine zweckmäßige und ausreichende Krankenbehandlung auf Kassenkosten bieten.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -