Beitrag #4
27.03.2017, 15:09
Die Selbstbestimmung des Geschlechts darf kein Fall und Spielball für die psychiatrischen Berufsgruppen und Akt der Willkür von (Standes-) Beamten sein. Ich weiß und wußte immer schon wer und was ich bin. Die Selbstbestimmung des Geschlechts und damit verbunden die freie Namenswahl, da der alte Name dann nicht mehr passt, ist ein einzuforderndes Grundrecht. Nur der Betroffene selbst kann seine Geschlechtsidentität bestimmen!
Dass wir in Folge, spätestens nach dem Outing, medizinische Behandlung und Unterstützung benötigen, ist auch klar. Wir benötigten psychische Hilfe, da unser bisheriges Leben und Sozialisation in die falsche Richtung gelaufen ist, weiters brauchen wir Medikamente, die fast ohne Ausnahme rezeptpflichtig sind. Operationen, Logopädie, Epilationen sind weitere notwendige Leistungen die teuer und medizinischer Natur sind. Das heißt jedoch nicht, dass wir geisteskrank sind.
Transexualität ist zu behandeln, Homosexualität und Transsexualität sind keine Geisteskrankheiten!
Dass wir in Folge, spätestens nach dem Outing, medizinische Behandlung und Unterstützung benötigen, ist auch klar. Wir benötigten psychische Hilfe, da unser bisheriges Leben und Sozialisation in die falsche Richtung gelaufen ist, weiters brauchen wir Medikamente, die fast ohne Ausnahme rezeptpflichtig sind. Operationen, Logopädie, Epilationen sind weitere notwendige Leistungen die teuer und medizinischer Natur sind. Das heißt jedoch nicht, dass wir geisteskrank sind.
Transexualität ist zu behandeln, Homosexualität und Transsexualität sind keine Geisteskrankheiten!