Beitrag #10
24.04.2017, 12:14
In der Schweiz muss man geltend machen, dass man stark psychisch leidet an der flachen Brust, ansonsten werden die Kosten von der Versicherung nicht übernommen. Selbst dann wird die Versicherung sich ev. querstellen, jedoch gibt es verbindliche Präzedenzurteile des Bundesgerichts, welche signalisieren, dass bei psychischem Leiden eine Deckung möglich ist.
Um die Welt in einem Sandkorn zu sehn,
und den Himmel in einer wilden Blume,
halte die Unendlichkeit in deiner Hand
und die Stunde rückt in die Ewigkeit.
-= VERITAS VINCIT =-
und den Himmel in einer wilden Blume,
halte die Unendlichkeit in deiner Hand
und die Stunde rückt in die Ewigkeit.
-= VERITAS VINCIT =-