Antrag auf PÄ bei Ablehnung mehrmals möglich?
RE: Antrag auf PÄ bei Ablehnung mehrmals möglich?
Beitrag #6
(25.04.2017, 12:24)j-unique schrieb: Ich hab den Antrag abgeschickt *nervös* … Antrag auf Änderung zu "X" (weder/noch), und wenn das nicht geht, zu "weiblich". Argumentation hab ich relativ kurz gehalten und nur HRT erwähnt, der Rest steht eh im Gutachten.

Bin gespannt was da kommt …
Ich wünsche dir viel Erfolg!

Das mit dem "x" wird wohl leider nix. Ich verstehe auch nicht ganz, was damit erreicht werden soll. Behördenanträge sind m.E. nicht der Platz für ein persönlich-politisches Statement. Falls du das als echtes Ziel anpeilst, hättest du keinen Eventualantrag stellen dürfen. Oder möchtest du den im Umfang des Eventualantrags wahrscheinlich stattgebenden Bescheid dann am Ende gar anfechten, weil du unbedingt "non-binary" sein möchtest? Da wärst du einerseits nicht die/der Erste (höchstgerichtliche Entscheidung ausständig), andererseits sind die bei der Personenstandsbehörde jetzt (nicht ganz zu Unrecht, imho) vielleicht sauer auf dich, weil du ihnen zusätzliche Arbeit machst (das wird ja kein Routinebescheid) und eh nicht weißt, was du willst. So wirkt das jedenfalls vielleicht bei Betrachtung durch die Brille eines Durchschnittsmenschen ohne Berührungspunkt zur TG-Welt.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
WWW
Zitat



Nachrichten in diesem Thema
RE: Antrag auf PÄ bei Ablehnung mehrmals möglich? - von Mike-Tanja - 25.04.2017, 22:27

Gehe zu: