Antrag auf PÄ bei Ablehnung mehrmals möglich?
RE: Antrag auf PÄ bei Ablehnung mehrmals möglich?
Beitrag #7
(25.04.2017, 22:27)Mike-Tanja schrieb: Ich wünsche dir viel Erfolg!

Danke. Vielleicht wirds ja doch unkompliziert, mal abwarten.

Zitat:Das mit dem "x" wird wohl leider nix. Ich verstehe auch nicht ganz, was damit erreicht werden soll. Behördenanträge sind m.E. nicht der Platz für ein persönlich-politisches Statement.

Ich habs halt einfach nicht übers Herz gebracht zu lügen und mich selbst zu verleugnen. Ich bin nicht m oder w, und kann einen solchen Eintrag auch nicht mit gutem Gewissen beantragen. Wenn aber meine echte Identität nicht existiert, ist w wohl passender als m.

Abgesehen davon sollen "die" ruhig mal wissen, dass es Menschen gibt, die mit m oder w nicht hochzufrieden sind. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass zB mehrere solche Anträge zumindest mal amtsseitige Sensibilität in diese Richtung ausbilden könnten.

Zitat:Falls du das als echtes Ziel anpeilst, hättest du keinen Eventualantrag stellen dürfen. Oder möchtest du den im Umfang des Eventualantrags wahrscheinlich stattgebenden Bescheid dann am Ende gar anfechten, weil du unbedingt "non-binary" sein möchtest?

Sicher nicht. Ich denke ich habe mich langsam damit abgefunden, dass meine Geschlechtsidentität (und letztlich auch meine Körperlichkeit) für den Rechtsstaat nicht existiert und ich für die Außenwelt eine Maske aufsetzen und was vorspielen muss. Auch wenns schwierig war und immer noch ist, aber es bleibt mir einfach keine Wahl.

Zitat:Da wärst du einerseits nicht die/der Erste (höchstgerichtliche Entscheidung ausständig),

Betrifft das nicht einen inter-Fall? Ich bin aber nicht inter und somit nicht qua Geburt körperlich legitimiert, sondern ein ganz normaler geisteskranker Mann, der unter "dem Zwang lebt", kein Mann zu sein.

Zitat:andererseits sind die bei der Personenstandsbehörde jetzt (nicht ganz zu Unrecht, imho) vielleicht sauer auf dich, weil du ihnen zusätzliche Arbeit machst (das wird ja kein Routinebescheid)

Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Was mich dieser Sch*** schon innerlich zerstört hat… nein echt. Da kann ich kein Mitgefühl empfinden. Sollen die ihre Arbeit tun, und wenn sie mir wirklich beides verweigern, muss ich eben wirklich auswandern, dann hab ich in diesem Land nichts verloren.

Zitat:und eh nicht weiß, was du willst.

Ich weiß genau was ich will, und das hab ich auch hingeschrieben: ich will X. Und wenn "die Rechtsordnung das nicht zulässt" (diese Formulierung hab ich verwendet), will ich W, weil das noch besser passt als M.

Zitat:So wirkt das jedenfalls vielleicht bei Betrachtung durch die Brille eines Durchschnittsmenschen ohne Berührungspunkt zur TG-Welt.

Kann ich nicht wirklich nachvollziehen…

Ach ja wenn du sagst, das wird kein Routinebescheid: Weißt du zufällig die Frist auswendig, innerhalb der der Bescheid erfolgen muss? 6 Monate Standardfrist? Wäre ja gut möglich, dass so ein "ungewöhnlicher" Antrag erstmal ein paar Monate in einer Schublade verschwindet …
Das Leben ist eine Komödie und wir sind die Clowns.
Zitat



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RE: Antrag auf PÄ bei Ablehnung mehrmals möglich? - von j-unique - 26.04.2017, 00:48

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