Antrag auf PÄ bei Ablehnung mehrmals möglich?
RE: Antrag auf PÄ bei Ablehnung mehrmals möglich?
Beitrag #8
(03.06.2016, 20:42)j-unique schrieb: Wenn ich nach bestem Wissen und Gewissen einen Antrag auf PÄ (MzF) zur Änderung des Eintrags „Geschlecht“ von „männlich“ auf „X“ (weder männlich noch weiblich) oder, sofern die Rechtsordnung dies nicht zulässt, „weiblich“ stelle, der
  • wahrheitsgemäße Ausführungen über meine nicht-männliche Identität (inkl. Namenswechsel auf neutralen, eher weiblichen Namen) und
  • Informationen über vorgenommene körperliche Veränderungen (HRT, Epi etc.) beinhaltet,
  • und dem die Gutachten beigelegt sind, die die Erfüllung der geforderten Voraussetzungen bescheinigen,
und ...

Das verstehe ich nicht. Wie kann ein Gutachten zugleich dein anhaltendes, irreversibles Zugehörigkeitsempfinden „zum anderen Geschlecht“ und „deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts“ belegen, wenn das „andere Geschlecht“ sowohl „X“  oder - aufgrund der Rechtsordnung - „F“ sein soll. Ich weiß, es gibt Psy*s, die jeden Blödsinn unterschreiben, aber die Belegung der X-Identität schließt doch die F-Identität aus.

Und die Bestätigung einer Annäherung an das äußere Erscheinungsbild eines/r X setzt wohl voraus, dass einE PSy weiß wie X aussieht. 

Gilt hier laut PSy X=F? Wird das "andere Geschlecht" (Beauvoir, schlecht eingedeutscht) zum Oberbegriff über alle anderen Unmännlichkeiten?

Ich bin auf die Entscheidung neugierig. Informier' uns doch bitte.
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RE: Antrag auf PÄ bei Ablehnung mehrmals möglich? - von Eva - 27.04.2017, 16:59

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