Beitrag #140
30.04.2017, 13:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.04.2017, 17:37 von Mike-Tanja.
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(30.04.2017, 02:10)Ирина schrieb: Schön, dass der FPÖ gleich mal Trump-Methoden im Umgang mit Transgendern auf den Scheißhäusern indirekt unterstellt werden, obwohl derzeit noch nicht einmal bekannt ist, was für "verschärfte Gesetze zur öffentlichen Anstandswahrung" angedacht (!) werden.Natürlich habe ich spekuliert. Blättern wir aber ganz an den Anfang zu meinem Eröffnungsposting zurück: nach der Rechtsprechung erregt das Anstand, was einem grundlegenden, ganz allgemeinen, für jedermann verständlichen "Schicklichkeitsempfinden" widerspricht (z.B. die Hose herunterlassen und auf einem öffentlichen Platz bei Tageslicht in einen Brunnen brunzen). Crossdressen und die "falsche" (d.h. nicht zum amtlichen Geschlecht passende) Toilette benützen, alles bisher kein Problem. Außer man macht es zu einem solchen, etwa indem man die Definition dessen, was den öffentlichen Anstand verletzt (derzeit ist das in allen Bundesländern praktisch gleich & regelmäßig unbestimmt), verändert. Theoretisch könnte ein Landesgesetzgeber das auch explizit ins Gesetz schreiben, etwa so:
Euren unfehlbaren Weitblick hätte ich auch gerne, könnt ihr mir damit nicht zufällig mal die Lottozahlen der nächsten Ziehung per PN mitteilen?
Zitat:Bgld. Landes-Polizeistrafgesetz (kursive Passagen sind kein geltender Gesetzestext)
§ 1
Wahrung des öffentlichen Anstandes
Wahrung des öffentlichen Anstandes
(1) Es ist verboten, den öffentlichen Anstand zu verletzen.
(2) Als Verletzung des öffentlichen Anstandes gilt jedes Verhalten, das einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden allgemein anerkannten Grundsätze der Schicklichkeit darstellt.
(3) Insbesondere verletzt den öffentlichen Anstand, wer
(2) Als Verletzung des öffentlichen Anstandes gilt jedes Verhalten, das einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden allgemein anerkannten Grundsätze der Schicklichkeit darstellt.
(3) Insbesondere verletzt den öffentlichen Anstand, wer
- in öffentlichen Toiletten nicht die für Personen seines Geschlechts vorgesehenen Anlagen benützt.
- [...]
Warten wir's also ab.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -