Beitrag #21
08.07.2017, 10:37
(06.11.2015, 20:22)Mike-Tanja schrieb: Wie schon geschrieben worden ist, sollte Ausgangspunkt das Standesamt sein, das die Geburt eingetragen hat.Ich habe gestern mit dem Standesamt meines Geburtsortes telefoniert. Die nette Dame dort hat mir (lt. ihrer Aussage) meine "Geburt im System nacherfasst", und so sollte ich jetzt die Personenstandsänderung an jedem beliebigen Standesamt (also zB am jetzigen Wohnort) machen können. Werd das dann Anfang August herausfinden ob es tatsächlich funktioniert und euch dann berichten :-)