Beitrag #23
14.07.2017, 22:01
(08.07.2017, 10:37)Julia79 schrieb:Interessant, mir war nicht bekannt, dass Standesämter so en passant auf kurze Anfrage hin "Altgeburten" im Lokalen und Zentralen Personenstandsregister (LPR und ZPR, Erfassung dort ist Voraussetzung für eine vom Geburtsort unabhängige Bearbeitung eines Antrags auf PÄ) nacherfassen. Ich habe immer gedacht, erst eine PÄ wäre Anlassfall für eine Eintragung der geänderten Stammdaten in den neuen Systemen (die für die Vollziehung des Personenstandsgesetzes 2013 eingerichtet worden sind). Wieder etwas Neues gelernt!(06.11.2015, 20:22)Mike-Tanja schrieb: Wie schon geschrieben worden ist, sollte Ausgangspunkt das Standesamt sein, das die Geburt eingetragen hat.Ich habe gestern mit dem Standesamt meines Geburtsortes telefoniert. Die nette Dame dort hat mir (lt. ihrer Aussage) meine "Geburt im System nacherfasst", und so sollte ich jetzt die Personenstandsänderung an jedem beliebigen Standesamt (also zB am jetzigen Wohnort) machen können. Werd das dann Anfang August herausfinden ob es tatsächlich funktioniert und euch dann berichten :-)
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