Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
Beitrag #4
Nein das verlängert es nicht. Wenn Du bereits ein psychiatrisches und eventuell auch ein psycvhotherapeutisches Gutachten hast, möglicherweise für die Hormonfreigabe, udn wenn dauraus hervorgeht, dass Du "eine weitgehende Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts" erreicht hast, sowie, dass sich mit "hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft am Zugehörigkeitsempfinden nichts mehr ändern wird", dann sollte das in Wien ausreichen.

Du gehst einfach zu Deinem Geburtsstandesamt und reichst dort ein und legst die Gutachten in Kopie bei. Die schicken dan Akt dann an die MA 35-Zentrale, die alle derartigen Anträge in Wien bearbeitet. Ich schätze mal, dass Du in 2 bis 3 Wochen den Bewilligungsbescheid bekommen solltest. Wenn nicht, informiere mich bitte, damit ich intervenieren kann.

Hast Du keine derartigen Gutachaten, werden sie Dich zu Dr. Praschak-Rieder ins AKH schicken, die als Amtssachverständige ein entsprechendes Gutachten erstellt. Da Dr. Praschak-Rieder aber sehr beschäftigt ist, dauert das dann einige Wochen bis Du einen Termin dort bekommst. Zusätzliche Kosten erwachsen Dir, nach heutigem Stand, daraus aber keine.

Das alles setzt aber voraus, dass Du in Wien geboren wurdest.
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RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung - von Angelika - 15.02.2012, 20:39
RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung - von versuchsanordnung - 13.03.2012, 21:10
RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung - von versuchsanordnung - 13.03.2012, 21:35
RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung - von versuchsanordnung - 14.03.2012, 12:05

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