Beitrag #16
02.09.2017, 13:45
(01.09.2017, 15:43)Sopherl schrieb: Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du den Namen "Light" als ersten Vornamen bei der Behörde, also BH oder MA26, durchkriegst.Vielleicht ist die Frage hier nicht nur die der Geschlechtszuordnung des gewünschten Namens, sondern auch die, ob er im deutschen Sprachraum als Vorname gebräuchlich ist. Personenstandsbehörden halten sich da an die Eintragungen in einschlägigen Namenslexika o.ä.
[hier gekürzt]
Da findest Du auch einen Link für geschlechtsneutrale Vornamen. Falls der Name "Light" da, oder auch bei männlichen (nach PÄ) oder weiblichen (vor PÄ) Namen drinnen steht, hast Du recht gute Chancen, diesen Namen zu wählen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -