Beitrag #18
03.09.2017, 19:08
(03.09.2017, 16:50)Sweetboy schrieb: Also kann ich nicht Light als zweitname nehmen? Was ich nicht verstehe ist das Shadow oder Hurricane als Vorname geht aber nicht Light.Welche Vornamen als "gebräuchlich" gelten, kann ich nicht sagen. Der Versagungsgrund der fehlenden Gebräuchlichkeit gilt aber auch für zweite Vornamen.
Siehe § 3 Namensänderungsgesetz:
Zitat:Versagung der Bewilligung
§ 3. (1) Die Änderung des Familiennamens oder Vornamens darf nicht bewilligt werden, wenn
1. [...]
7. der beantragte Vorname nicht gebräuchlich ist oder als erster Vorname nicht dem Geschlecht des Antragstellers entspricht;
[...]
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -