Beitrag #24
11.09.2017, 15:53
Klar gibt's diesbezüglich auch ziemlich üble Propaganda-Sender, die einem das Hirn zermatschen, indem sie einem tagein-tagaus mehr oder weniger denselben Käse reindrücken oder mit äußerst fragwürdigen Aktionen auf sich aufmerksam machen (z.B. etwa dem vor Sexismus nur so strotzdenden Gewinnspiel "Tutti kompletti" von Kronehit), aber selbst die dürfen sich nicht alles erlauben. Wer sich aber ein Bisschen mit Rundfunk- und Medienrecht auskennt, weiß, dass hier sogar bei winzig kleinen Gesetzesübertretungen saftige Strafen drohen, insbesondere was den ORF betrifft, hier ein Beispiel.
Es gibt zwar spezielle ORF-Gesetze (etwa, damit der öffentlich-rechtlichen Auftrag ermöglicht und auch eingehalten wird), im Grunde sind die Rundfunk- und Medienrechtsgesetze aber für alle Sender verpflichtend, egal ob privates kommerzielles oder nichtkommerzielles freies Radio. Da ich bei letzterem bin, bedeutet dies für mich, die Charta der freien Radios (die in der Hierachie unter jenen österreichischen Mediengesetzen stehen) stets einzuhalten und dort lautet die Verpflichtung unter Punkt 4 folgendermaßen:
Wenn ich also hergehe und Musiktitel aussuche, nur um danach darüber abzulästern, habe ich ganz klar gegen diesen Punkt verstoßen und gleichzeitig eine bewusst provozierende Hass-Botschaft ausgestrahlt, die strafrechtlich verfolgt werden kann. Soviel nur zum besseren Verständnis dieser Thematik, nicht dass hier noch die Meinung die Runde macht, man dürfe sich auf Sendung alles erlauben.
Es gibt zwar spezielle ORF-Gesetze (etwa, damit der öffentlich-rechtlichen Auftrag ermöglicht und auch eingehalten wird), im Grunde sind die Rundfunk- und Medienrechtsgesetze aber für alle Sender verpflichtend, egal ob privates kommerzielles oder nichtkommerzielles freies Radio. Da ich bei letzterem bin, bedeutet dies für mich, die Charta der freien Radios (die in der Hierachie unter jenen österreichischen Mediengesetzen stehen) stets einzuhalten und dort lautet die Verpflichtung unter Punkt 4 folgendermaßen:
Zitat:Die Träger_innen Freier Radios handhaben ihr Management, ihre Programmgestaltung und ihre Beschäftigungspraxis so, dass sie jede Form der Diskriminierung ausschließt; sie sind dabei gegenüber allen Unterstützer_innen, dem Personal und den ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen offen und verantwortlich.
Wenn ich also hergehe und Musiktitel aussuche, nur um danach darüber abzulästern, habe ich ganz klar gegen diesen Punkt verstoßen und gleichzeitig eine bewusst provozierende Hass-Botschaft ausgestrahlt, die strafrechtlich verfolgt werden kann. Soviel nur zum besseren Verständnis dieser Thematik, nicht dass hier noch die Meinung die Runde macht, man dürfe sich auf Sendung alles erlauben.