Beitrag #2
30.09.2017, 21:57
(28.09.2017, 23:07)Katzenmutti Lydia schrieb: [hier gekürzt]Genau die richtige Einstellung für ein Posting in einem Internet-Diskussionsforum!
Der Thread soll nur zur Info dienen. Ich bin nicht bereit, darüber zu diskutieren.
Ich bin über diese Entscheidung auch nicht glücklich. Aber man sollte nicht vergessen, dass sich die Welt nicht um uns TG und unsere Probleme dreht, sondern dass diese vielmehr eher an der Peripherie des Weltgeschehens angesiedelt sind.
Hier hat der deutsche BGH eben das Kind und dessen Interessen, so wie die Richter diese eben sehen, in den Mittelpunkt seiner Erwägungen gestellt, nicht die Eltern. Man kann dabei m.E. auch nicht von Willkür ("machen Richter aus eigener Meinung Gesetz") reden. Das deutsche TSG wurde geradezu unter der Voraussetzung erlassen, dass TG-Elternschaften ausgeschlossen sein sollen (siehe früher geltender Kastrationszwang). Entsprechende begleitende Regelungen im Familien- und Personenstandsrecht fehlen. Daher müssen nach dem Möglichwerden solcher Fälle entsprechende Lücken im Gesetz jetzt von den Gerichten geschlossen werden. Oder es werden eben nachträglich irgendwann gesetzliche Regelungen getroffen.
Pressemitteilung des deutschen BGH
Man kann sich bei TG-Elternschaften und Transmann-Schwangerschaften aus meiner Sicht leider immer nur mit hatscherten Krücken behelfen, mit Konstruktionen wie "Elternteile 1 + 2", "Vater 1 (biologisch: Mutter)" oder "Mutter 2 (biologisch: Vater)", o.ä.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -