Beitrag #18
08.11.2017, 23:00
(08.11.2017, 22:37)signo schrieb: [hier gekürzt]Stimmt, aber das wird man erst wissen, wenn die deutsche Gesetzgebung eine Regelung trifft. Die denkbare Minimalregelung scheint zu sein, dass eine Kategorie "inter" o.ä. nur bei nachgewiesener Intersexualität eingeführt wird. Darüber hinaus...tja!
Stattdessen nun die Möglichkeit kein (eigenartig, oder?) Geschlecht oder das 3. zu wählen.
Doch hat das Auswirkung auf sonst wen, der nicht ein Geschlecht (m/w) wählen will?
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -