Beitrag #19
13.11.2017, 22:34
(08.11.2017, 23:00)Mike-Tanja schrieb: Stimmt, aber das wird man erst wissen, wenn die deutsche Gesetzgebung eine Regelung trifft. Die denkbare Minimalregelung scheint zu sein, dass eine Kategorie "inter" o.ä. nur bei nachgewiesener Intersexualität eingeführt wird. Darüber hinaus...tja!
Ich finde das furchtbar stigmatisierend. Mir kommt es so vor, als dürfte man selbst, bei nachgewiesener Intersexualität, gar keine klare Geschlechtszugehörigkeit haben. Es wird immer so getan, als wenn man soetwas nicht besitzt, wenn man intersexuell ist.
Aber Menschen, die sagen "Ich bin die dritte Option." sind eher eine Minderheit. Manche Intersexuelle wissen nicht mal das sie inter sind oder sie stoßen durch Zufall darauf und das löst eine psychische Krise aus.
Da ist es aus rechtlicher Sicht ja besser, wenn nichts eindeutig nachgewiesen wird, dann muss man sich auch nicht mit den rechtlichen Aspekt auseinander setzen.
Ich meine, wenn meine Vermutungen bezügliches meines Zustandes korrekt sind, dann bin ich eine transidente Frau, die genetisch zwar männlich ist, aber mit einem intersexuellen Syndrom und auf Grund dieser Intersexualität hat sich mein Körper weiblich entwickelt, aber mit äußerlich normalen Hoden und Penis und künstliche Östrogene muss ich auch noch nehmen, damit mein Körper richtig funktioniert.
Und das ist nur die Kurzbeschreibung. Auf einen juristischen Eiertanz um meinen körperlichen Zustand hätte ich keine Lust, so etwas ist belastenden.
Aus der Perspektive ist es ganz gut, dass bei mir nichts nachgewiesen werden konnte und es sich auf Spekulationen beschränkt. Damit erfolgt meine Behandlung gemäß der Diagnose F64.0 und juristische wurde mein Personenstand nach dem TSG geändert. Aus meiner Sicht die praktischere Handlungsweise, als sich mit einer dritten Option auseinander setzen zu müssen. Und so denken sicherlich noch ein paar mehr.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
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