Beitrag #29
15.11.2017, 17:35
Nein, zur Bestätigung reicht normalerweise die therapeutische Stellungnahme völlig aus als Begründung, weitere (ärztliche) Bestätigungen sind nicht erforderlich. Abgesehen davon hatte ich noch Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel mit, weitere Unterlagen waren nicht notwendig
Und klar kannst du vorher anrufen zwecks eines Termins, soweit ich weiß ist das aber kein Muss - bin damals auch einfach so mit meinen Unterlagen ins Stadtmagistrat spaziert und das war überhaupt kein Problem
Und klar kannst du vorher anrufen zwecks eines Termins, soweit ich weiß ist das aber kein Muss - bin damals auch einfach so mit meinen Unterlagen ins Stadtmagistrat spaziert und das war überhaupt kein Problem