Beitrag #26
15.11.2017, 21:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.11.2017, 21:49 von Lydia Faustus.)
Das aktuelle Urteil dient nicht dem Schutz der Kinder.
Denn bereits seit dem 1.11.2013 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, bei intersexuellen Kindern den geschlechtsbezogenen Geburtseintrag wegzulassen.
Da schaut her:
http://www.im-ev.de/aktivitaeten/2013_11...tersex.php
Sicher wird das nicht dazu führen, dass unnötige Operationen an intersexuellen Kindern vollkommen verhindert werden, aber es ist zumindest ein wichtiger Schritt.
Selbstverständlich können Operationen durchgeführt werden, wenn die Gesundheit des Kindes gefährdet ist. Ein guter Arzt wird das zu unterscheiden wissen.
Ich denke, die Genitalverstümmelungen, Körperverletzungen und schwere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte kleiner Meschlein wird erst enden, wenn die schuldigen Ärzte vor Gericht gezogen und hart verurteilt werden. Diese Urteile müssen auch durch die Medien gehen. Das heißt, alle drei Gewalten müssen Hand in Hand arbeiten und die vierte Gewalt darüber berichten.
Das jüngste Urteil ist nur ein weiterer Schritt in Richtung Freiheit. Was die Bundesregierung daraus macht, bleibt abzuwarten. Sie haben immerhin Zeit bis Dezember 2018!
Es bleibt zu befürchten, dass die dritte Option nur Menschen zur Verfügung steht, bei denen Intersexualität diagnostiziert wird/wurde. Dann kann man tatsächlich davon sprechen, dass es nur eine kleine Minderheit betrifft, schließlich sind viele intersexuelle Personen mit einem männlichen oder weiblichen Geburtseintrag zufrieden.
Übrigens ist die VÄ/PÄ für Betroffene weitaus einfacher und unbürokratischer als bei "Trans*-Menschen". Es reicht, dass der Eintrag im Standesamt korrigiert wird, wenn die Intersexualität diagnostiziert wurde.
Meiner bescheidenen Meinung nach, sollte die Möglichkeit eines anderen Eintrags als männlich oder weiblich allen Menschen zur Verfügung stehen. Auch jenen "non-binary-Typen", bei denen keine Intersexualität diagnostiziert wurde und anderen mit ihren "Sichtweisen" auf die Nerven gehen
Ich wäre sehr überrascht, wenn das neue Gesetz über Intersexualität hinaus geht.
Denn bereits seit dem 1.11.2013 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, bei intersexuellen Kindern den geschlechtsbezogenen Geburtseintrag wegzulassen.
Da schaut her:
http://www.im-ev.de/aktivitaeten/2013_11...tersex.php
Sicher wird das nicht dazu führen, dass unnötige Operationen an intersexuellen Kindern vollkommen verhindert werden, aber es ist zumindest ein wichtiger Schritt.
Selbstverständlich können Operationen durchgeführt werden, wenn die Gesundheit des Kindes gefährdet ist. Ein guter Arzt wird das zu unterscheiden wissen.
Ich denke, die Genitalverstümmelungen, Körperverletzungen und schwere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte kleiner Meschlein wird erst enden, wenn die schuldigen Ärzte vor Gericht gezogen und hart verurteilt werden. Diese Urteile müssen auch durch die Medien gehen. Das heißt, alle drei Gewalten müssen Hand in Hand arbeiten und die vierte Gewalt darüber berichten.
Das jüngste Urteil ist nur ein weiterer Schritt in Richtung Freiheit. Was die Bundesregierung daraus macht, bleibt abzuwarten. Sie haben immerhin Zeit bis Dezember 2018!
Es bleibt zu befürchten, dass die dritte Option nur Menschen zur Verfügung steht, bei denen Intersexualität diagnostiziert wird/wurde. Dann kann man tatsächlich davon sprechen, dass es nur eine kleine Minderheit betrifft, schließlich sind viele intersexuelle Personen mit einem männlichen oder weiblichen Geburtseintrag zufrieden.
Übrigens ist die VÄ/PÄ für Betroffene weitaus einfacher und unbürokratischer als bei "Trans*-Menschen". Es reicht, dass der Eintrag im Standesamt korrigiert wird, wenn die Intersexualität diagnostiziert wurde.
Meiner bescheidenen Meinung nach, sollte die Möglichkeit eines anderen Eintrags als männlich oder weiblich allen Menschen zur Verfügung stehen. Auch jenen "non-binary-Typen", bei denen keine Intersexualität diagnostiziert wurde und anderen mit ihren "Sichtweisen" auf die Nerven gehen
Ich wäre sehr überrascht, wenn das neue Gesetz über Intersexualität hinaus geht.
~ Schônheit, Weisheit, Stârke ~