therapie/kostenrückerstattung - probleme mit wgkk
RE: therapie/kostenrückerstattung - probleme mit wgkk
Beitrag #4
Moderationshinweis: Thema nach "Rechtliches und Trans-Politisches" verschoben, da es hier wohl um eine Frage aus dem Leistungsrecht der Sozialversicherungen geht.

Ich kann nicht sicher sagen, ob und in welchem Ausmaß hier ein Anspruch auf Kostenersatz besteht. Verfahrensmäßig muss man vom entsprechenden Sozialversicherungsträger, sollte dieser eine Leistung verweigern, die Erlassung eines Bescheids verlangen. Gegen den kann man dann eine Klage bei zuständigen Gericht (Arbeits- und Sozialgericht in Wien, sonst das nach dem Wohnsitz der Klägerin zuständige Landesgericht als Sozialgericht) einbringen. 

Dafür braucht man allerdings entsprechende Belege (insbesondere Honorarnoten) von der Therapeutin. Man kann bis zu 42 Monaten nach Inanspruchnahme der Leistung einreichen.

Hier findet man die entsprechenden Infos der WGKK: Kostenerstattung
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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Nachrichten in diesem Thema
RE: therapie/kostenrückerstattung - probleme mit wgkk - von Mike-Tanja - 17.11.2017, 21:00
RE: therapie/kostenrückerstattung - probleme mit wgkk - von Patricia1975 - 19.11.2017, 21:15

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