Beitrag #36
20.11.2017, 20:25
(20.11.2017, 15:16)Bonita schrieb: Liebe Schnuppe,So, wie ich die neuen personenstandsrechtlichen Vorschriften (nach ein paar Berichten hier über die Praxis) verstehe, müsste zuerst die Eintragung im Geburtenbuch (egal, ob dieses noch aus einem echten Papierregister oder einem alten, nicht vernetzten, lokalen EDV-System besteht), also inklusive der "falschen" Eintragung des Geburtsgeschlechts, vom Standesamt des Geburtsorts im ZPR erfasst werden. Sind die Daten dort einmal im Informationsverbundsystem online verfügbar, können sie auch von einer anderen Personenstandsbehörde nach einer Entscheidung in deren Zuständigkeitsbereich mit Wirkung für alle geändert und beurkundet, also eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.
hat wahrscheinlich damit zu tun:(15.11.2017, 20:19)Mike-Tanja schrieb: ... Das kann u.U. ein bisserl dauern, obwohl es im Grunde eine Sache von 5 Minuten Arbeitsaufwand sein sollte. Kommt vielleicht auch drauf an, ob die Eintragung schon im Computerzeitalter erfolgt ist oder davor (wäre z.B. bei mir der Fall)...Wenn es also noch keinen Computereintrag bei Dir im (elektronischen) Geburtenbuch gibt, müssen die das im "papierenen" Buch (bei Dir eben in Wels) ändern...
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