D: Verfassungsgericht hält an Begutachtung fest
RE: D: Verfassungsgericht hält an Begutachtung fest
Beitrag #5
(26.11.2017, 00:11)Katzenmutti Lydia schrieb: Ehrlich gesagt, keine Ahnung, wie es in Österreich ist.
In Deutschland jedenfalls benötigt man für die PÄ/VÄ zwei unabhängige Gutachter, die du überzeugen musst, geistig genug gestört zu sein...salopp gesagt.
In Deutschland fällt das ja auch in die Zuständigkeit des Amtsgerichts, und im TSG (Transsexuellengesetz, falls jemand die Abkürzung noch nicht kennen sollte) ist das Verfahren für die "große Lösung" (= Personenstandsänderung), einschließlich der zweifachen Begutachtung durch Gerichtssachverständige, genau geregelt (ursprünglich waren es 18 §§).

In Österreich gab und gibt es dagegen als Rechtsgrundlage der Personenstandsänderung durch Änderung des Geschlechtseintrags in amtlichen Registern und Urkunden (kurz: PÄ) nur einen einzigen Satz: "Die Personenstandsbehörde hat eine Eintragung zu ändern, wenn sie nach der Eintragung unrichtig geworden ist." Dieser bildet nunmehr den § 41 Abs.1 des Personenstandsgesetzes 2013 (früher § 16 PStG 1983, mit "Beurkundung" statt "Eintragung").

Man muss aber dazu sagen, dass das TSG (nach einer Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts von 1978) Rechtssicherheit und einen Anspruch auf PÄ zu einem Zeitpunkt hergestellt hat, als das in Österreich und vielen Ländern noch gar nicht möglich war.

In Österreich ist nicht ausdrücklich der Nachweis einer psychischen Erkrankung sondern a) der Dauerhaftigkeit des abweichenden Geschlechtsempfindens (erfolgt faktisch natürlich durch die nachgewiesene Diagnose F-64.0) und b) einer deutlichen Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des Identitätsgeschlechts gefordert (VwGH 27.2.2009, VwSlg 17640 A/2009, Rechtssatz 2). Den ursprünglich (in an die Personenstandsbehörden gerichteten Erlässen des BMI) vorgesehenen Scheidungs- und OP-Zwang haben die Höchstgerichte Stück für Stück weggefräst. Die erforderlichen Beweismittel sind nirgends ausdrücklich festgelegt. Das kann also sehr flexibel gehandhabt werden.
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