Beitrag #43
28.11.2017, 01:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.11.2017, 01:18 von Julia79.)
Eine Frage mal zur Auslegung des Textes:
Heißt das das sich aus der Stellungnahme alleine, also durch deren Existenz, die Indikationsstellung ergibt, oder muss das Wort "Indikationsstellung" auch explizit im Text vorkommen? Ich habe gerade meine gecheckt, und da steht nur "keine Einwände gegen die gewünschten Behandlung". Ist das ein Problem?
Zitat:Die von der/von dem Fallführenden zusammengefasste Stellungnahme (a&b) muss einen klaren Konsens hinsichtlich der Kontinuität und Unbeeinflussbarkeit des transsexuellen Wunsches bzw. der angestrebten Geschlechtsrolle aufweisen. Aus dieser Stellungnahme ergibt sich die Indikationsstellung für eine operative Behandlung und die Patientin/der Patient kann zu den entsprechenden qualifizierten Fachärztinnen/Fachärzten, die die jeweiligen operativen Eingriffe vornehmen, überwiesen werden.
Heißt das das sich aus der Stellungnahme alleine, also durch deren Existenz, die Indikationsstellung ergibt, oder muss das Wort "Indikationsstellung" auch explizit im Text vorkommen? Ich habe gerade meine gecheckt, und da steht nur "keine Einwände gegen die gewünschten Behandlung". Ist das ein Problem?