Beitrag #12
16.12.2017, 12:14
(14.12.2017, 11:33)Bonita schrieb: Diese Befürchtung sollte unbegründet sein - auch Schwangerschaft und alles was damit zusammenhängen kann steht im ICD, ist aber keine Krankheit per se und die Betreuung bis zur Geburt im Krankenhaus und darüber hinaus wird von den Krankenkassen/Versicherungen bezahlt...Schwangerschaft/Mutterschaft ist aber rechtlich ein eigener, ausdrücklich geregelter Versicherungsfall (§ 117 Z 4 ASVG), weil eine normal verlaufende Schwangerschaft kein regelwidriger Zustand, also keine Krankheit ist. Das wurde extra ins Gesetz geschrieben, damit es da keine Diskussionen gibt, ebenso wie bestimmte Leistungen der Vorsorgemedizin.
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd...20-o29.htm
ANMERKUNG: Zwei themengleiche Threads zusammengeführt.
Der sozialversicherungsrechtliche Anspruch auf Behandlung (HRT, gaOP) hängt nun einmal davon ab, dass eine (behandelbare) Krankheit, ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, vorliegt (§ 120 Z1 ASVG).
Ich bin bekanntlich pro Depathologisierung, und meiner Ansicht nach ist Transsexualität ein regelwidriger körperlicher Zustand. Doch ich bin Jurist/in, die Definitionsmacht dafür liegt aber a) bei den medizinisch-psychologischen Wissenschaften oder b) der Politik (und Letztere können wir gleich wieder vergessen).
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -