Beitrag #19
16.12.2017, 19:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.12.2017, 19:53 von Mike-Tanja.)
(16.12.2017, 17:46)Katzenmutti Lydia schrieb: Unsinnige Panikmache nutzt hier Keinem.Ich stimme der Intention der Vorposterin völlig zu, aber das Argument, dann stehe "auf Rezepten, Überweisungen etc. eben nicht mehr F64.0, sondern die Symptomatik/Krankheit aufgrund von TS", führt irgendwie nicht ganz zum Ziel. Denn wenn es keine körperliche Störung ist, muss es etwas Psychisches sein. Und wenn es keine passende Diagnose mehr gäbe, könnte eben nur z.B. F32.2 (Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome) o.ä. als Folgediagnose dort stehen, und dafür würde die Kasse aber nur den Besuch bei einem Facharzt, einen Krankenhausaufenthalt, Psychopharmaka und ein bisserl was für Psychotherapie zahlen aber, wie zu befürchten ist, keine HRT oder gaOP.
Unbehandelte TS führt zu Krankheit, wodurch die Behandlung/Kostenübernahme legitimiert wird. Dann steht auf Rezepten, Überweisungen etc. eben nicht mehr F64.0, sondern die Symptomatik/Krankheit aufgrund von TS. Medizinische Behandlung bleibt ganzheitlich auf die Patienten bezogen.
Es ist ein wichtiger Schritt, TS aus der Liste der geistigen Störungen zu streichen.
Darum ist ja derzeit auch nicht vorgesehen, die Diagnose F-64.0 quasi ersatzlos zu streichen, sondern sie durch etwas "Weicheres", weniger Stigmatisierendes und der aktuellen wissenschaftlichen Terminologie Angepassteres zu ersetzen: HA40 Gender incongruence of adolescence or adulthood. Auch das wäre eine psychische Erkrankung, eine "mental, behavioural or neurodevelopmental disorder" (Geistes-, Verhaltens- oder Nervenentwicklungsstörung) laut Einteilung der Betaversion des ICD-11. Eine Neuetikettierung, wenn man so will. Meine persönliche Einschätzung ist, dass sich dadurch an der Behandlung von TS im Kontext des Sozialversicherungsrechts in Österreich gar nichts ändern würde. Aber in Österreich steht der ICD auch nicht als verbindlich unmittelbar und zwingend in einem Gesetz (in Deutschland meines Wissens schon).
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